Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma GRANDI JOOS | Konstruktive Baugestaltung

Im Gemminger Feld 30 · 75031 Eppingen-Kleingartach

§ 1 (Allgemeines)

1.1. Für alle Bereiche der Zusammenarbeit mit der Firma GRANDI JOOS gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s).
1.2. Alle Angebote sind freibleibend, Alle Maße und Massen sind durch ein abschließendes Aufmass festzulegen.
1.3. Alle Unterlagen, die Dritten zur Ansicht, Nutzung oder der üblichen Verwendung überlassen werden, bleiben im Eigentum der Firma GRANDI JOOS. Sie sind zurückzugeben, wenn Sie nicht mehr benötigt werden oder wenn es die Firma GRANDI JOOS verlangt.

§ 2 (Fristen)

2.1. Vereinbarte Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn auftretende Verzögerung nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die die Firma GRANDI JOOS nicht zu vertreten hat.

§ 3 (Gewährleistung)

3.1. Die Gewährleistung beträgt für Bauwerke 5 Jahre, im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Verjährungsfrist der Gewährleistung beginnt mit der Abnahme nach § 640 BGB oder durch Nutzung des Werkes es ist hierbei die Regelung des § 640 Abs. 2 BGB zu beachten.
3.2. Bei Verwendung von Naturprodukten sind übliche Beschaffenheit, wie z.Bsp.: Farbabweichungen, Risse, Stärkenabweichungen und Astlöscher kein Mangel, sie tragen den Charakter des Naturproduktes. Bei Bauprodukten gelten die Toleranzen der Hersteller.

§ 4 (Unternehmerpfandrecht)

4.1. Dem Unternehmer steht bezüglich einer berechtigten Forderung aus dem Auftrag ein Unternehmerpfandrecht nach § 647 BGB zu.
4.2. Bestehen Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen, die mit der aktuellen, im Besitz des Unternehmers befindlichen Sache in Verbindung stehen, gilt ein erweitertes Pfandrecht.

§ 5 (Eigentumsvorbehalt)

5.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma GRANDI JOOS, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

§ 6 (Bindefrist und Preis)

6.1. Eine Angebotsbindung ist nach § 145 BGB ausgeschlossen, es sei denn im Angebot ist etwas anderes vereinbart.
6.2. Alle Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Angebots- oder Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 7 (Zahlungsziele)

7.1. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Zugang und zumutbarer Kenntnisnahme der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung beim Empfänger. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb dieser Frist ohne Abzug (rein netto) zu begleichen, es sei denn es wurden andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
7.1.1. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber für abgeschlossene Teile eines Werkes Abschlagszahlungen, nach vorher festgelegtem Zahlplan oder für erbrachte und vertragsgemäße Leistung, verlangen. Gleiches gilt für erforderliche Stoffe oder Bauteile die eigens für das zu erbringende Werk geliefert oder angefertigt wurden. Voraussetzung dafür ist die Übereignung der Rechte, an der jeweiligen Sache, an den Auftraggeber.
7.2. Die Firma GRANDI JOOS behält sich vor, mit Eintritt des Verzugs, von der Regelung des §288 BGB (Verzugszinsen) Gebrauch zu machen.
7.3. Zusatzleistungen, die im Rahmen der Erbringung der Haupt- und Nebenleistung des zugrunde liegenden Vertrags, fällig werden, werden zu marktübliche Materialpreise und zu branchenübliche Stundenverrechnungssätze verrechnet, sofern kein erhöhter Preis begründet und damit gerechtfertigt ist.

§ 8 (angewendetes Recht und Vertragssprache)

8.1. Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Vertrags- bzw. Verhandlungssprache ist deutsch.

§ 9 (sonstige Bestimmungen)

9.1. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Geltung anderer Bestimmungen wird widersprochen, auch wenn diese unseren AGB´s nicht widersprechen.

§ 10 (Streitschlichtung)

10.1. Zwischen den Vertragsparteien wird vereinbart, dass zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) mit Sitz in Bonn (http://www.dis-arb.de/scho/schiedsordnung98.html) endgültig entschieden wird.
10.2. Das Gerichtliche Mahnverfahren bleibt von dieser Regelung unberührt.

Version: 07/2010
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